Einlagensicherung bis 100.000 € (esisuisse)  ·  UID: CHE-151.643.114
Einlagen bis 100.000 € pro Einleger gesichert gemäss schweizerischen Einlagensicherungsvorschriften (esisuisse)  —  Mehr erfahren
100.000 €
Einlagensicherung pro Einleger · gemäss esisuisse

Das Schweizer Einlagensicherungssystem

esisuisse ist die Selbstregulierungsorganisation der Schweizer Banken für die Einlagensicherung. Sie stellt sicher, dass Einleger im Falle einer Bankeninsolvenz schnell und unkompliziert entschädigt werden.

Die Einlagensicherung ist gesetzlich verankert im Bankengesetz (BankG) und der Bankenverordnung (BankV). Sie gilt für alle Banken und Wertpapierhäuser mit Sitz in der Schweiz, die der FINMA-Aufsicht unterstehen.

Rechtliche Grundlagen
Bankengesetz (BankG) Art. 37a–37h
Bankenverordnung (BankV) Art. 43a–43h
Auszahlungsfrist Innerhalb von 7 Bankarbeitstagen
Zuständige Behörde FINMA (Eidg. Finanzmarktaufsicht)

Umfang der Sicherung

EinlageartGesichert?Betrag
Festgeld (Privatpersonen) Ja Bis 100.000 €
Tagesgeld (Privatpersonen) Ja Bis 100.000 €
Firmenfestgeld Ja Bis 100.000 €
Kinderfestgeld Ja Bis 100.000 €
Sparkonten Ja Bis 100.000 €
Aktien / Fonds Nein Nicht gesichert
Anleihen Nein Nicht gesichert
Beträge über 100.000 € Nein Nicht gesichert

So werden Sie entschädigt

Feststellung der Insolvenz

Die FINMA stellt die Insolvenz der Bank fest und erteilt esisuisse den Auftrag zur Entschädigung.

Identifikation der Einleger

esisuisse identifiziert alle berechtigten Einleger anhand der Bankdaten. Sie müssen sich nicht aktiv melden.

Auszahlung innerhalb von 7 Tagen

Die Entschädigung wird innerhalb von 7 Bankarbeitstagen auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen.

Volle Entschädigung bis 100.000 €

Sie erhalten den vollen gesicherten Betrag – Kapital und aufgelaufene Zinsen bis zum Zeitpunkt der Insolvenz.

FAQ – Einlagensicherung

Ja. Die Einlagensicherung gilt unabhängig von der Nationalität oder dem Wohnsitz des Einlegers. Massgeblich ist, dass die Bank ihren Sitz in der Schweiz hat.
Die Einlagensicherung gilt pro Einleger und pro Bank – nicht pro Konto. Mehrere Konten bei derselben Bank werden zusammengerechnet, der Gesamtbetrag ist bis 100.000 € gesichert.
Ja, die aufgelaufenen Zinsen bis zum Zeitpunkt der Insolvenz sind ebenfalls im gesicherten Betrag von 100.000 € enthalten.
Beide Systeme sichern bis zu 100.000 € pro Einleger. Die Schweizer Regelung sieht eine Auszahlungsfrist von 7 Bankarbeitstagen vor, was mit der EU-Richtlinie (DGSD) vergleichbar ist.
Nein. esisuisse identifiziert die Einleger automatisch anhand der Bankdaten. Sie werden direkt kontaktiert und müssen lediglich ein Konto für die Auszahlung angeben.

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